Serverraum Zugang
Dem VSETH steht die Nutzung von Bereichen der ETH Serveräume zur Verfügung. Diese Nutzungsrechte können somit auch von den VSETH angehörigen Organisationen (Fachvereine, Kommissionen, etc.) in Anspruch genommen werden. Die VSETH IT-Support Gruppe (ISG) koordiniert den Zugang und die Nutzung ihres Bereichs der ETH-Serverräume.
Mit dem Zugriff auf die Serverräume der ETH wird Mitgliedern des VSETH ein grosses Privileg mit weitreichendem Vertrauensvorschuss zuteil. Um von diesem Privileg weiterhin zu profitieren, muss der VSETH gewährleisten können, dass zu der sensiblen Infrastruktur Sorge getragen wird. Das bedeutet, dass der VSETH nur berechtigten Personen Zugriff zu den Serverräumen erteilt, die Regeln zur Nutzung des Serverraums klarstellt und eine allfällige Kontrollfunktion übernimmt. Wie dies gemacht ist hier intern dokumentiert.
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Dokumentation für NutzerInnen
Serverraum Zugang erhalten
Schritt 1: Antrag für die Zutrittsberechtigung und Einverständniserklärung ausfüllen und einreichen:
Die Informatikdienste der ETH schreiben vor, diesen Antrag für die Zutrittsberechtigung auszufüllen. Dieser Antrag muss auch von der ISG VSETH unterschrieben werden:
Zusätzlich verlangt der VSETH, dass eine Einverständniserklärung zur Benutzung der Serverräume unterzeichnet wird. Es dient der Klarstellung von Verhaltensregeln bei der Nutzung von ETH-Serverräumen.
Das Lesen und Verstehen dieses Dokuments dient dem Einhalten richtiger Verhaltensweisen beim Zutritt zu den ETH-Serverräumen, Vorbeugen von falschen Verhaltensweisen und dem Absichern seitens VSETH, dass die zutrittsberechtigten Personen über die Verhaltensregeln informiert wurden. Der Antragsteller / die Antragstellerin unterschreibt die Einverständniserklärung.
Beide Formulare werden vollständig ausgefüllt bei der ISG (CAB E18) eingereicht. (Kann auch per interne Post gesendet werden).
Schritt 2: Zugriff gewähren
Jetzt sendet die ISG den Antrag für die Zutrittsberechtigung von Schritt 1 an die Informatikdienste (ID) der ETH und legt die unterschriebene Einverständniserklärung ab. Wenn beim Antrag für die Zutrittsberechtigung alles konform ausgefüllt wurde, wird dieser von den ID unterzeichnet und der Zugriff genehmigt. Der Zugriff ist jetzt auf der Legi aktiviert und die Serverräume können betreten werden.
Gemäss Einverständniserklärung dürfen Gäste nur in Einzelfällen mitgenommen werden und die zutrittsberechtigte Person trägt die Verantwortung.
FAQ
Hier findest du die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls deine Frage hier nicht beantwortet wird, bitte schreibe eine E-Mail an vseth-it-support@ethz.ch.
Dokumentation für OIV
Information
Dieser Abschnitt ist nur für Organisations-Informatik-Verantwortliche (OIVs) relevant.
Kundennutzen
Kundengruppen und Preisstruktur
Die Nutzungsrechte der Serverräume können von den VSETH angehörigen Organisationen (Fachvereine, Kommissionen, etc.) in Anspruch genommen werden. Die VSETH IT-Support Gruppe (ISG) koordiniert den Zugang und die Nutzung ihres Bereichs der ETH-Serverräume. Der Zugang ist kostenfrei.
Abhängigkeiten
Es ist eine ETH-Legi notwendig, das heisst, dass InhaberInnen eines ETH Gastaccounts eine Gast-Legi beantragen müssen.
Konfiguration und Bestellung
Siehe Dokumentation für NutzerInnen > Serverraum Zugang erhalten.
Support
Grundlage für den Support-Prozess ist der allgemeine Support-Prozess des VSETH gemäss der User Dokumentation: Support. D.h. insbesondere, dass alle Support-Anfragen über das Ticketing System OTRs verwaltet werden. Fragen und Probleme können jederzeit an vseth-it-support@ethz.ch gemeldet werden. Die Informatik-Support-Gruppe des VSETH kümmert sich dann gemäss ihren Reaktionszeiten für Anfragen (SLAs) darum.